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Mein Konto wurde gehackt — was jetzt?

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Kurz erklärt: Wenn Sie sich plötzlich nicht mehr anmelden können oder merkwürdige Aktivitäten sehen, ist Ihr Konto wahrscheinlich übernommen worden. Handeln Sie schnell in 4 Schritten: Konto zurückholen, absichern, Schaden begrenzen, Anzeige erstatten.

Konto zurückholen

Versuchen Sie zuerst, Zugang zum Konto wiederzubekommen. Alle großen Anbieter haben dafür eine „Passwort vergessen"- oder „Konto wiederherstellen"-Funktion.

Hilfeseiten der wichtigsten Anbieter:

Tipp: Beantworten Sie die Wiederherstellungsfragen möglichst vollständig. Geben Sie alte Passwörter an, die Sie einmal hatten — das hilft dem Anbieter, Sie als rechtmäßige:n Inhaber:in zu erkennen.

Konto absichern

Nach der Wiederherstellung gleich absichern, bevor die Angreifer neu reinkommen.

Schaden begrenzen

Bei Identitätsdiebstahl: Melden Sie den Identitätsmissbrauch bei der SCHUFA und holen Sie eine kostenlose Selbstauskunft (Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ↗) ein. Ausführlich: Leitfaden Identitätsdiebstahl.

Ihre Rechte durchsetzen: Mit den kostenlosen Musterbriefen Datenschutz der Verbraucherzentrale ↗ können Sie Auskunft über gespeicherte Daten und deren Löschung verlangen (DSGVO).

Anzeige erstatten

Auch wenn der Schaden gering wirkt: Eine Anzeige hilft, das Muster aufzudecken und andere zu schützen.

Häufige Fragen

Woran erkenne ich, dass mein Konto gehackt wurde?

Typische Anzeichen: Sie können sich plötzlich nicht mehr anmelden, Passwort oder Wiederherstellungs-E-Mail wurden geändert, Freunde erhalten Betrugsnachrichten in Ihrem Namen, oder Sie sehen unbekannte Anmeldungen und Abbuchungen.

Was sollte ich zuerst tun?

Holen Sie das Konto über die Funktion „Passwort vergessen“ beziehungsweise „Konto wiederherstellen“ des Anbieters zurück — von einem sauberen Gerät und niemals über Links aus E-Mails oder SMS. Bei Finanzschäden sofort die Karte sperren lassen unter 116 116.

Wie sichere ich mein Konto nach der Wiederherstellung ab?

Vergeben Sie ein neues, starkes Passwort (mindestens 12 Zeichen, nirgends sonst genutzt), aktivieren Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung per Authenticator-App statt SMS, prüfen Sie Wiederherstellungs-E-Mail und -Telefonnummer, melden Sie alle Geräte ab und entfernen Sie heimliche Weiterleitungsregeln sowie unbekannte verbundene Apps.

Sollte ich Anzeige erstatten?

Ja — auch bei geringem Schaden, über die Online-Wache der Polizei oder eine Dienststelle. Relevante Straftatbestände sind die §§ 202a, 202c und 263a StGB. Bringen Sie Screenshots, Zeitstempel, Mail-Header und Belege mit. Den Vorfall können Sie auch beim BSI melden (0800 274 1000).

Wie finde ich heraus, ob meine Daten in einem Datenleck sind?

Prüfen Sie Ihre E-Mail-Adresse mit dem HPI Identity Leak Checker oder mit Have I Been Pwned. Bei Identitätsdiebstahl melden Sie zusätzlich den Identitätsmissbrauch bei der SCHUFA und holen eine kostenlose Selbstauskunft (Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ↗) ein.

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