Identitätsdiebstahl — jemand handelt in meinem Namen. Was tun?
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Kurz erklärt: Jemand nutzt Ihre Daten — bestellt oder schließt Verträge
in Ihrem Namen, oder legt ein gefälschtes Profil mit Ihrem Namen und Ihren Fotos an. In
4 Schritten: Ausmaß feststellen und Beweise sichern, Fake-Profile melden, falsche
Forderungen abwehren, Anzeige erstatten. Sie sind nicht schuld.
Erste Hilfe:
Zahlen Sie keine Forderung, die Sie nicht kennen — nicht vorschnell und nicht „um Ruhe zu haben".
Sichern Sie Beweise (Screenshots, Briefe), bevor etwas gelöscht wird.
Prüfen Sie, ob Ihre Daten aus einem Datenleck stammen und ändern Sie betroffene Passwörter.
01
Ausmaß feststellen und Beweise sichern
Beweise sichern: Screenshots von Fake-Profilen (mit Profil-Adresse und Datum), Fotos von Briefen, Mahnungen und Rechnungen.
Kreditwürdigkeit prüfen (Bonität): Holen Sie eine kostenlose Selbstauskunft (Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ↗) bei der SCHUFA und weiteren Auskunfteien (Firmen, die Ihre Zahlungsfähigkeit bewerten) ein und prüfen Sie die Einträge.
Beim Netzwerk melden: Melden Sie das gefälschte Profil (meist über „Profil melden" → „gibt sich als jemanden aus" / Identitätsdiebstahl) und verlangen Sie die Löschung. Der Anspruch folgt aus Ihrem Persönlichkeits- und Namensrecht sowie dem Recht am eigenen Bild.
Eigene Konten absichern: Profile auf privat stellen, Passwörter und Privatsphäre prüfen.
Kontakte warnen: Freunde und Familie wissen so, dass Nachrichten des Fake-Profils nicht von Ihnen sind.
Aus der Suche entfernen: Über das Google-Formular ↗ lassen sich Ergebnisse mit Ihren Kontaktdaten entfernen.
03
Falsche Forderungen abwehren
Schriftlich widersprechen: Weisen Sie unberechtigte Forderungen und Inkasso-Schreiben mit dem Musterbrief der Verbraucherzentrale ↗ zurück. Zahlen Sie nichts, was Sie nicht selbst veranlasst haben.
Mahnbescheid? Kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid, widersprechen Sie fristgerecht (die Frist steht auf dem Bescheid).
SCHUFA: Melden Sie den Identitätsmissbrauch bei der SCHUFA ein und lassen Sie falsche Einträge löschen.
Anbieter informieren: Sagen Sie den betroffenen Händlern und Diensten Bescheid, dass die Bestellung nicht von Ihnen stammt.
04
Anzeige erstatten und absichern
Anzeige: bei der Polizei oder online über die
Online-Wache der Polizei ↗.
Bringen Sie Ihre gesicherten Beweise mit — die Anzeige hilft auch bei Löschungen und der Abwehr von Forderungen.
Mögliche Tatbestände: je nach Fall § 269 StGB ↗ (Fälschung
beweiserheblicher Daten), § 263 StGB ↗ (Betrug), bei Fotos § 22/§ 33 KUG ↗
(Recht am eigenen Bild). Die Einordnung nimmt die Polizei vor.
Muss ich eine Forderung zahlen, die ich nicht kenne?
Nein, nicht ungeprüft. Widersprechen Sie unberechtigten Forderungen schriftlich — die Verbraucherzentrale bietet dafür einen kostenlosen Musterbrief. Zahlen Sie nur, was Sie nachweislich selbst veranlasst haben.
Ein Fake-Profil nutzt meinen Namen und meine Fotos — was kann ich tun?
Melden Sie das Profil beim Netzwerk und verlangen Sie die Löschung. Sichern Sie vorher Screenshots und warnen Sie Ihre Kontakte. Fotos von Ihnen ohne Ihre Einwilligung verletzen Ihr Recht am eigenen Bild (§ 22 KUG ↗).
Was ist mit meiner SCHUFA?
Holen Sie eine kostenlose Selbstauskunft (Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ↗) bei der SCHUFA und weiteren Auskunfteien ein und prüfen Sie die Einträge. Melden Sie den Identitätsmissbrauch bei der SCHUFA ein und lassen Sie falsche Einträge löschen.
Woher hat die Täterin oder der Täter meine Daten?
Häufig aus Datenlecks. Prüfen Sie Ihre E-Mail-Adresse mit dem HPI Identity Leak Checker oder Have I Been Pwned und ändern Sie betroffene Passwörter.
Lohnt sich eine Anzeige, wenn die Person unbekannt ist?
Ja. Die Anzeige ist wichtig als Beleg — für Löschungen bei Plattformen und Auskunfteien und für die Abwehr unberechtigter Forderungen.
Wir prüfen unsere Leitfäden regelmäßig auf Aktualität von Rechtsangaben, Telefonnummern und Verweisen. Den Stand der gesamten Website finden Sie unter Über uns.
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