Intime Bilder von mir wurden verbreitet oder es wird damit gedroht — was kann ich tun?
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Kurz erklärt: Wenn jemand intime Fotos oder Videos von Ihnen ohne Ihre Einwilligung verbreitet, damit droht oder gefälschte Nacktbilder (Deepfakes) erstellt, ist das Gewalt — und in Deutschland oft strafbar. Sie können die Bilder sperren lassen, Beweise sichern und sich kostenlos beraten lassen. Sie sind nicht schuld.
Inhaltshinweis
Inhaltshinweis: Dieser Text spricht sexualisierte Gewalt und Erpressung an. Lesen Sie ihn in Ihrem Tempo. Bei akuter Gefahr: Polizei 110. Wenn Sie dieses Gerät mit der Person teilen, die Ihnen schadet, nutzen Sie den Button „Schnell verlassen“ und ein unbeobachtetes Gerät.
Erste Hilfe:
Sie sind nicht schuld. Schuld ist allein die Person, die die Bilder verbreitet oder damit droht.
Bei Erpressung: nicht zahlen und nicht antworten. Löschen Sie nichts.
Beweise sichern, bevor Sie etwas verändern (Screenshots mit Adresse/URL, Profilname, Datum — siehe Schritt 1).
Bei akuter Gefahr: Polizei 110. Für ein ruhiges Gespräch: HateAid oder das Hilfetelefon (Nummern unten).
01
Beweise sichern — ohne die Bilder weiterzuschicken
Machen Sie Screenshots, auf denen die Internet-Adresse (URL), der Profilname, Datum und Uhrzeit zu sehen sind.
Notieren Sie sich Links zu den Seiten oder Beiträgen.
Schicken Sie die Bilder oder Videos niemandem weiter — auch nicht zur „Beweissicherung“. Weiterleiten kann selbst strafbar sein.
Speichern Sie alles an einem sicheren Ort, zu dem nur Sie Zugang haben.
02
Bilder sperren und löschen lassen
Für Erwachsene: StopNCII.org. Das Tool erzeugt aus Ihrem Bild einen digitalen „Fingerabdruck“ (Hash) direkt auf Ihrem Gerät. Nur dieser Code wird geteilt, nicht das Bild selbst. Teilnehmende Plattformen erkennen und blockieren passende Uploads — auch vorbeugend. Kostenlos, ab 18 Jahren.
Waren Sie beim Aufnehmen unter 18? Dann „Take It Down“ (NCMEC). Gleiches Hash-Verfahren, speziell für Bilder von Minderjährigen. Kostenlos.
Direkt bei der Plattform melden (Instagram, TikTok, X, Reddit …) über die Meldefunktion für „intime Bilder ohne Einwilligung“.
Aus der Google-Suche entfernen: Google hat ein Antragsformular, um intime persönliche Bilder aus den Suchergebnissen zu nehmen.
03
Anzeige bei der Polizei erwägen
Sie können Anzeige erstatten — persönlich oder online über die Online-Wache Ihres Bundeslandes.
Nehmen Sie Ihre gesicherten Beweise mit.
Bei Erpressung: nicht zahlen, Kontakt abbrechen, Beweise sichern, anzeigen.
Mögliche Rechtsgrundlagen sind u. a. § 201a StGB, § 33 KUG und bei Drohungen § 253 StGB. Ob sie im Einzelfall greifen, muss juristisch geprüft werden.
04
Unterstützung holen und Konten schützen
Reden Sie mit einer Beratungsstelle (Nummern unten) — kostenlos und vertraulich. Die Scham gehört nicht zu Ihnen.
Schützen Sie Ihre Konten: neue, starke Passwörter und Zwei-Faktor-Schutz. Achtung: Wenn eine nahestehende Person Zugriff auf Ihre Geräte/Konten hat, kann das Blockieren oder Ändern sie alarmieren — machen Sie zuerst mit einer Beratungsstelle einen Sicherheitsplan.
Deepfakes: Auch gefälschte Bilder können Sie über StopNCII/Take It Down, die Plattform-Meldung und den Google-Antrag angehen. Halten Sie in den Beweisen fest, dass es eine Fälschung ist.
Häufige Fragen
Bin ich selbst schuld, weil ich das Bild einmal geteilt habe?
Nein. Ein Bild freiwillig zu schicken, ist keine Erlaubnis, es zu verbreiten. Verantwortlich ist die Person, die es ohne Ihre Einwilligung weitergibt.
Wie hilft StopNCII, wenn ich das Bild nicht hochladen möchte?
Bei StopNCII bleibt Ihr Bild auf Ihrem Gerät. Erzeugt und geteilt wird nur ein Zahlencode (Hash). Teilnehmende Plattformen erkennen damit passende Uploads und blockieren sie.
Was ist mit gefälschten Nacktbildern (Deepfakes)?
Auch gefälschte Bilder sind ein Angriff auf Sie. Sie können sie über StopNCII/Take It Down, die Plattform-Meldung und den Google-Antrag entfernen lassen. Die Rechtslage ist in Deutschland gerade im Umbruch — lassen Sie sich beraten.
Ist das Verbreiten intimer Bilder strafbar?
Häufig ja. In Betracht kommen u. a. § 201a StGB und § 33 KUG; bei Drohungen § 253 StGB. Ob eine Vorschrift greift, hängt vom Einzelfall ab — das ist keine Rechtsberatung.
Muss ich zur Polizei gehen?
Eine Anzeige ist Ihre Entscheidung. Unabhängig davon können Sie sich jederzeit kostenlos und vertraulich beraten lassen, z. B. bei HateAid oder dem Hilfetelefon.
Sie brauchen Hilfe?
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