Doxing — meine privaten Daten wurden veröffentlicht. Was kann ich tun?
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Kurz erklärt: Jemand hat Ihre privaten Daten (Adresse, Telefonnummer, Arbeitgeber, Fotos) ohne Ihre Erlaubnis ins Internet gestellt — das nennt man Doxing. Das Wichtigste zuerst: Beweise sichern (Screenshots mit Link und Datum), Daten löschen lassen und Anzeige erstatten. Sie sind nicht schuld.
Inhaltshinweis
Inhaltshinweis: Bei akuter Gefahr — etwa wenn Ihnen jemand droht oder vor der Tür steht — rufen Sie sofort die Polizei 110.
Erste Hilfe:
Beweise sichern, bevor Sie etwas melden — Screenshots mit URL, Datum, Uhrzeit.
Nichts selbst weiterverbreiten, nicht mit Täter:innen streiten, nicht auf Drohungen antworten.
Sie sind nicht allein. Kostenlose Beratung bei HateAid; bei großer Angst die Telefonseelsorge (0800 111 0 111).
01
Beweise sichern
Von jeder Fundstelle einen Screenshot — mit voller URL, Datum und Uhrzeit.
Notieren, wo die Daten stehen (Plattform, Nutzername).
Screenshots sicher speichern (z. B. USB-Stick oder geschützter Cloud-Ordner).
In Ruhe nach weiteren Fundstellen suchen (z. B. eigenen Namen bei einer Suchmaschine eingeben).
02
Löschung veranlassen
Bei der Plattform melden (fast jede hat einen „Melden"-Knopf).
Beim Seitenbetreiber Löschung verlangen (DSGVO): Sie haben ein Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO ↗. Die Verbraucherzentrale bietet einen kostenlosen Musterbrief.
Aus der Google-Suche entfernen: Google hat ein Formular „Ergebnisse über mich" für Kontaktdaten. Das macht den Eintrag in der Suche schwerer auffindbar; die Ursprungs-Website löscht Google nicht selbst.
Bei ernster Gefahr: Auskunftssperre im Melderegister (§ 51 BMG ↗) beim Einwohnermeldeamt beantragen (mit der Behörde/Beratungsstelle klären).
Vorsicht bei gemeinsamen Geräten/Konten: Hat die Täter:in Zugriff, kann das
Ändern von Passwörtern auffallen — vorher Rat holen und einen Sicherheitsplan machen.
04
Anzeige erstatten
Anzeige bei der Polizei oder über die Online-Wache Ihres Bundeslandes (Screenshots hochladen).
Gesicherte Beweise mitbringen.
Mögliche Straftaten: § 126a StGB (Gefährdendes Verbreiten personenbezogener
Daten, seit 2021), § 185 und folgende (Beleidigung u. a.), § 238 StGB
(Nachstellung). Welche Straftat vorliegt, prüft die Polizei. Kostenlose Beratung: HateAid.
Häufige Fragen
Was ist Doxing überhaupt?
Doxing bedeutet: Jemand sammelt private Daten über Sie und veröffentlicht sie ohne Erlaubnis — Adresse, Telefonnummer, Arbeitgeber, Fotos. Oft mit dem Ziel, andere zur Belästigung aufzurufen.
Warum zuerst Beweise sichern und nicht sofort melden?
Wird ein Beitrag gelöscht, ist er als Beweis oft nicht mehr auffindbar. Mit Screenshots (URL und Datum) sichern Sie den Beweis für eine spätere Anzeige. Erst sichern, dann melden.
Kann ich verlangen, dass meine Daten gelöscht werden?
Ja. Nach Art. 17 DSGVO ↗ haben Sie ein Recht auf Löschung. Sie können den Seitenbetreiber anschreiben und Einträge zusätzlich über das Google-Formular aus der Suche entfernen lassen.
Ist Doxing strafbar?
Ja, Doxing kann strafbar sein. Seit 2021 gibt es § 126a StGB ↗ („Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten“). Je nach Fall kommen weitere Straftaten in Betracht. Die Einordnung nimmt die Polizei vor.
Was, wenn ich jetzt belästigt oder bedroht werde?
Bei akuter Gefahr sofort die 110. Antworten Sie nicht auf Drohungen. Blockieren und melden Sie die Konten (vorher Screenshots). Reden hilft: HateAid oder die Telefonseelsorge (0800 111 0 111).
Muss ich meine Adresse jetzt für immer geheim halten?
Nicht unbedingt. Bei ernster Gefahr können Sie eine Auskunftssperre im Melderegister (§ 51 BMG ↗) beantragen — zunächst befristet, verlängerbar. Ob sie passt, klären Sie mit der Meldebehörde oder einer Beratungsstelle.
Wir prüfen unsere Leitfäden regelmäßig auf Aktualität von Rechtsangaben, Telefonnummern und Verweisen. Den Stand der gesamten Website finden Sie unter Über uns.
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