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Doxing — meine privaten Daten wurden veröffentlicht. Was kann ich tun?

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Kurz erklärt: Jemand hat Ihre privaten Daten (Adresse, Telefonnummer, Arbeitgeber, Fotos) ohne Ihre Erlaubnis ins Internet gestellt — das nennt man Doxing. Das Wichtigste zuerst: Beweise sichern (Screenshots mit Link und Datum), Daten löschen lassen und Anzeige erstatten. Sie sind nicht schuld.

Inhaltshinweis

Inhaltshinweis: Bei akuter Gefahr — etwa wenn Ihnen jemand droht oder vor der Tür steht — rufen Sie sofort die Polizei 110.

Beweise sichern

Löschung veranlassen

Eigene Sicherheit erhöhen

Vorsicht bei gemeinsamen Geräten/Konten: Hat die Täter:in Zugriff, kann das Ändern von Passwörtern auffallen — vorher Rat holen und einen Sicherheitsplan machen.

Anzeige erstatten

Mögliche Straftaten: § 126a StGB (Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten, seit 2021), § 185 und folgende (Beleidigung u. a.), § 238 StGB (Nachstellung). Welche Straftat vorliegt, prüft die Polizei. Kostenlose Beratung: HateAid.

Häufige Fragen

Was ist Doxing überhaupt?

Doxing bedeutet: Jemand sammelt private Daten über Sie und veröffentlicht sie ohne Erlaubnis — Adresse, Telefonnummer, Arbeitgeber, Fotos. Oft mit dem Ziel, andere zur Belästigung aufzurufen.

Warum zuerst Beweise sichern und nicht sofort melden?

Wird ein Beitrag gelöscht, ist er als Beweis oft nicht mehr auffindbar. Mit Screenshots (URL und Datum) sichern Sie den Beweis für eine spätere Anzeige. Erst sichern, dann melden.

Kann ich verlangen, dass meine Daten gelöscht werden?

Ja. Nach Art. 17 DSGVO ↗ haben Sie ein Recht auf Löschung. Sie können den Seitenbetreiber anschreiben und Einträge zusätzlich über das Google-Formular aus der Suche entfernen lassen.

Ist Doxing strafbar?

Ja, Doxing kann strafbar sein. Seit 2021 gibt es § 126a StGB ↗ („Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten“). Je nach Fall kommen weitere Straftaten in Betracht. Die Einordnung nimmt die Polizei vor.

Was, wenn ich jetzt belästigt oder bedroht werde?

Bei akuter Gefahr sofort die 110. Antworten Sie nicht auf Drohungen. Blockieren und melden Sie die Konten (vorher Screenshots). Reden hilft: HateAid oder die Telefonseelsorge (0800 111 0 111).

Muss ich meine Adresse jetzt für immer geheim halten?

Nicht unbedingt. Bei ernster Gefahr können Sie eine Auskunftssperre im Melderegister (§ 51 BMG ↗) beantragen — zunächst befristet, verlängerbar. Ob sie passt, klären Sie mit der Meldebehörde oder einer Beratungsstelle.

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