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Cybergrooming und Cybermobbing — wie schütze ich mein Kind, und was tun Jugendliche selbst?

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Kurz erklärt: Cybergrooming heißt: Eine erwachsene Person nimmt im Netz Kontakt zu einem Kind auf, um es sexuell zu belästigen. Cybermobbing heißt: Jemand wird im Netz beleidigt, bloßgestellt oder ausgegrenzt — oft von Gleichaltrigen. In beiden Fällen gilt: ruhig bleiben, dem Kind glauben, Beweise sichern (nichts löschen), Kontakt beenden und Hilfe holen. Das Kind ist nie schuld.

Inhaltshinweis

Inhaltshinweis: Dieser Text spricht sexuelle Anmache von Kindern und Jugendlichen im Internet an. Bei akuter Gefahr sofort die 110 anrufen.

Ruhig reden und zuhören

Bleiben Sie ruhig und hören Sie zu. Machen Sie keine Vorwürfe — weder dem Kind noch sich selbst. Sagen Sie klar: „Du bist nicht schuld." So bleibt das Vertrauen erhalten und Ihr Kind traut sich, weiter mit Ihnen zu reden. Das gilt bei Cybergrooming wie bei Mobbing.

Beweise sichern (nichts löschen)

Löschen Sie nichts. Sichern Sie Chat-Verlauf, Nachrichten und Profile mit Screenshots (Datum, Uhrzeit, Benutzername, Plattform). Bei intimen Aufnahmen eines Kindes: nicht selbst herunterladen oder weiterleiten — erst mit der Polizei absprechen.

Kontakt beenden und melden

Anzeige erstatten und Beratung holen

Erstatten Sie Anzeige — bei der Polizei oder online über die Online-Wache Ihres Bundeslandes. Cybergrooming ist eine Straftat (§ 176b StGB ↗). Holen Sie Beratung: Nummer gegen Kummer (Kinder/Jugendliche 116 111, Eltern 0800 111 0 550) oder juuuport (Jugendliche beraten Jugendliche). Bei intimen Aufnahmen von unter 18-Jährigen hilft „Take It Down“.

Häufige Fragen

Woran erkenne ich Cybergrooming?

Eine erwachsene Person baut über Chats, Netzwerke oder Online-Spiele Vertrauen auf: viele Komplimente, Drängen auf Geheimhaltung, Fragen nach Fotos oder heimliche Treffen. Das Kind wirkt vielleicht verschlossen.

Soll ich den Chat löschen, damit es aufhört?

Nein. Der Chat ist ein wichtiger Beweis für die Polizei. Blockieren und melden Sie die Person — aber löschen Sie den Verlauf nicht.

Ist Cybergrooming strafbar?

Ja. § 176b StGB ↗ stellt es unter Strafe, auf ein Kind einzuwirken, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen. Die genaue Einordnung ist juristisch zu prüfen.

Mein Kind wird von Mitschüler:innen online gemobbt — was hilft?

Alles mit Screenshots dokumentieren, Schule und eine Vertrauensperson einbeziehen, Inhalte bei der Plattform melden. Beratung bei juuuport und der Nummer gegen Kummer.

Ich bin Jugendliche:r und werde online fertiggemacht. Was tun?

Du bist nicht schuld. Speichere Beweise (Screenshots), antworte nicht auf Provokationen, blockiere und melde die Person. Rede mit einer erwachsenen Vertrauensperson oder anonym bei juuuport oder unter 116 111.

Jemand hat ein intimes Bild von mir (unter 18) verbreitet — was jetzt?

Das ist nicht deine Schuld. Der kostenlose, anonyme Dienst „Take It Down“ kann helfen, die Verbreitung zu stoppen, ohne dass du das Bild verschicken musst. Hol dir Hilfe bei einer Vertrauensperson und überlege eine Anzeige.

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