Hinweis zum Inhalt: Auf dieser Seite geht es um
sexualisierte und körperliche Gewalt. Die Informationen sind
sachlich gehalten. Sie können die Seite jederzeit verlassen.
Kurz erklärt: Nach einer Gewalttat können Sie
sich medizinisch untersuchen lassen und Spuren sichern — auch
ohne die Polizei einzuschalten. Die Beweise werden
sicher gelagert. Sie entscheiden später in Ruhe, ob Sie Anzeige
erstatten wollen.
Rechtsgrundlage: Seit dem 1. März 2020 zahlen
Krankenkassen in vielen Bundesländern diese Leistungen gemäß
§ 27 Abs. 1a SGB V.
Bitte zuerst lesen:
Waschen Sie sich möglichst nicht und wechseln
Sie die Kleidung nicht, bevor Spuren gesichert werden.
Bewahren Sie getragene Kleidung in einer Papiertüte auf
(keine Plastiktüte).
Bei Verletzungen oder akuter Bedrohung:
Rufen Sie 112 (medizinischer Notfall)
oder 110 (Polizei).
Sie sind nicht allein. Das Hilfetelefon
Sexueller Missbrauch
(0800 22 55 530) und das
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
(08000 116 016) sind für Sie da.
01
Was ist vertrauliche Beweissicherung?
Nach einer Tat sind Beweise oft nur kurze Zeit sichtbar oder
nachweisbar. Die vertrauliche Beweissicherung
hilft Ihnen, diese Beweise zu sichern — ohne
sich sofort entscheiden zu müssen, ob Sie Anzeige erstatten wollen.
Was bedeutet „vertraulich"?
Die Klinik oder Ambulanz informiert die Polizei nicht.
Die Beweise (z. B. Fotos, Abstriche, schriftliche
Dokumentation) werden sicher gelagert.
Sie entscheiden, ob und wann Sie Anzeige erstatten.
In den meisten Bundesländern werden die Beweise bis zu
10 Jahre aufbewahrt.
Warum so schnell? Manche Spuren sind nach
wenigen Stunden nicht mehr nachweisbar. Versuchen Sie, die
Untersuchung innerhalb von 72 Stunden nach der
Tat durchführen zu lassen. Auch später sind Fotos von blauen
Flecken oder schriftliche Dokumentation wertvoll.
02
Wo bekomme ich Hilfe?
In Deutschland gibt es Gewaltschutzambulanzen und
kooperierende Kliniken, die die Untersuchung anbieten. Nicht
jedes Krankenhaus hat dieses Angebot — es lohnt sich, gezielt
eine passende Stelle zu suchen.
Tipp: Sie dürfen eine Vertrauensperson mitbringen.
Die Untersuchung ist für Sie kostenlos.
03
Wie läuft die Untersuchung ab?
Sie entscheiden, was untersucht und dokumentiert wird.
Sie können jederzeit Pausen machen oder die Untersuchung abbrechen.
Was typischerweise gemacht wird:
Gespräch: Die Ärztin oder der Arzt fragt Sie
in Ruhe, was passiert ist. Nur was Sie erzählen möchten,
wird notiert.
Körperliche Untersuchung: Verletzungen werden
fotografiert und schriftlich dokumentiert.
Spurensicherung: Bei Bedarf werden Abstriche
genommen und die Kleidung zur Lagerung entgegengenommen.
Medizinische Versorgung: Wunden werden versorgt.
Bei Bedarf Beratung zu Medikamenten gegen eine HIV-Ansteckung („PEP"), „Pille danach",
sexuell übertragbaren Infektionen.
Nach der Untersuchung:
Sie bekommen einen Bericht für sich
und Informationen zu weiteren Beratungsstellen.
Die Beweise werden verschlüsselt gelagert.
Sie bekommen eine Kennung für den späteren Zugriff.
Sie haben die Kontrolle: Sie müssen nichts tun,
was Sie nicht möchten. Sie dürfen auch nur einen Teil der
Untersuchung machen lassen.
04
Wenn Sie sich später für eine Anzeige entscheiden
Sie können die Anzeige Tage, Wochen oder Jahre später erstatten.
Solange die Frist läuft, sind Ihre Beweise sicher aufbewahrt.
Fristen (Verjährung):
Vergewaltigung (§ 177 StGB ↗): in der Regel
20 Jahre, bei Minderjährigen oft deutlich länger.
Wir prüfen unsere Leitfäden regelmäßig auf Aktualität von Rechtsangaben, Telefonnummern und Verweisen. Den Stand der gesamten Website finden Sie unter Über uns.
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Verwendet die für Menschen mit Dyslexie entwickelte, lokal eingebundene Schriftart OpenDyslexic sowie großzügigere Abstände.
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